Sowohl in Forschungsverbünden (Schwerpunktprogrammen, Forschungsgruppen einschließlich Kollegforschungsgruppen und Klinischen Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen) als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm kann im Rahmen der Antragsstellung das Modul „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ beantragt werden.
Die Höhe der Pauschale variiert je nach Forschungsprojekt. Im Rahmen eines Sonderforschungsbereiches kann ein Betrag in einer Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Förderhaushaltsjahr beantragt werden. In einem Graduiertenkolleg, Schwerpunktprogramm und in den Forschungsgruppen ist es möglich, Mittel bis zu einer Höhe von 15.000 Euro pro Förderjahr zu beantragen. In der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm beträgt die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen bis zu 1.000 Euro pro Förderjahr je Antragstellerin bzw. Antragsteller. Entsprechende Informationen können Sie ebenfalls den Programmmerkblättern entnehmen.
Die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen wird zweckgebunden bewilligt. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um
- die Wissenschaftlerinnen bei der Verfolgung ihrer wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf (Projekt)Leitungsebene zu erhöhen
- den Arbeitsplatz „Wissenschaft“ familienfreundlicher zu gestalten